Wann Ihr Kind mit der Behandlung beginnen sollte, hängt nicht vom Alter, sondern vom Durchbruchsbefund des Zahnarztes ab. Trotzdem kann man als „Daumenregel“ sagen, dass eine Frühbehandlung ab etwa fünf Jahren möglich ist. Dies ist vor allem bei Fehlstellungen wie dem „offenen Biss“ notwendig. Die „normale“ Behandlung beginnt etwa bei Kindern ab 10 Jahren.
Abhängig vom Schweregrad besteht die Möglichkeit, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernimmt. Die Kassen haben ein System mit fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen entwickelt, wobei die Kassen jedoch nur ab Stufe 3 zahlen. Genaueres erfahren Sie hier und natürlich bei uns in der Praxis.
Nach dem Einsatz von neuen Brackets ist es ganz normal, wenn die Zähne oder das Zahnfleisch etwas schmerzen. Für die Zähne ist die neue Bewegung sehr ungewohnt und der Schmerz in den Zähnen ist vergleichbar mit einem „Muskelkater“. Sollten die Schmerzen jedoch länger als ein paar Tage andauern, sollte der Patient sich in der Praxis melden.
Eine Zahnspange verlängert die Zeit, die für das optimale Zähneputzen aufgewendet werden sollte. Sollte man jedoch das gründliche Putzen vergessen, kann es durchaus dazu kommen, dass das Zahnfleisch blutet. Deswegen sollte zu jeder Zeit auf eine gute Mundhygiene geachtet werden.
Bei einer Zahnspange gilt:
Alles was hart ist, sollte kleingeschnitten werden.
Alles was klebt, sollte nicht gegessen werden.
Bonbons sollten niemals gegessen werden!
Ein Rückfall bedeutet, dass die Zähne sich wieder unvorteilhaft bewegen und die Kiefer nicht mehr optimal miteinander arbeiten. Zähne sind organische Körper. Das bedeutet, dass sie sich das ganze Leben lang bewegen. Deshalb hilft nur eine lebenslange Retention, einen Rückfall zu verhindern. Für die lebenslange Retention wird eine herausnehmbare Zahnspange für die Nacht oder eine dauerhafte feste Spange auf der Rückseite der Zähne verwendet.
Eine herausnehmbare oder „lose“ Zahnspange hilft bei Kindern, die noch im Wechselgebiss sind (zwischen Milchzähnen und bleibenden Zähnen) und die Lage von Ober- und Unterkiefer falsch ist. In dieser Phase kann das Kieferwachstum noch gesteuert werden. Sollten jedoch Zahnrotationen vorliegen, kann der Patient nur mit einer „festen“ Zahnspange behandelt werden.
Nein, vorausgesetzt die Zahnpflege ist gut. Aber wir unterstützen und überwachen die Prophylaxe.
Auch für den Mund ist die Spange zunächst ein Fremdkörper. Deshalb darf nicht vergessen werden, regelmäßig das Schutzsilikon aufzutragen. Sollte das Gefühl auch nach dem Auftragen nicht verschwinden, sollte die Praxis aufgesucht werden.
Manchmal kann es passieren, dass sich ein Bracket vom Zahn löst. Hierbei gilt zunächst: Keine Panik! Der Patient muss sich nur in der Praxis melden und die Ärztin behebt das Problem schnell. Im Urlaub muss kein Kieferorthopäde aufgesucht werden, um das Bracket wieder zu befestigen. Einfach weiter den Urlaub genießen und danach bei der Praxis melden.
Auch ein Band kann sich manchmal lösen. Auch hier gilt: melden Sie sich einfach in der Praxis und, falls Sie mit Ihrem Kind im Urlaub sind, nehmen Sie das Band herunter und kürzen Sie den Draht.